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BFH 26.07.2007 VI R 48/03, NWB direkt 34/2007 S. 10

Keine Berücksichtigung der Kinderfreibeträge bei der pauschalen Lohnsteuer

Bei der Ermittlung des Pauschsteuersatzes für die pauschale Lohnsteuer nach § 40 Abs. 1 EStG werden die auf den Lohnsteuerkarten der Arbeitnehmer eingetragenen Kinderfreibeträge nicht berücksichtigt.