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Aufteilung von Werbungskosten bei Vermögensverwaltungsgebühren
Stehen Kosten einer umfangreichen Vermögensverwaltung sowohl mit Erzielung von Einnahmen aus Kapitalvermögen als auch mit der Erzielung steuerpflichtiger Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften im wirtschaftlichen Zusammenhang, sind die Ausgaben auf die Einkunftsarten entsprechend aufzuteilen. Der Aufteilungsschlüssel für Vermögensverwaltungsgebühren in der Verfügung der Oberfinanzdirektionen Rheinland und Münster v. ist sachgerecht. Aus der Rechtsprechung des BFH zu Aufwendungen, die sowohl mit steuerpflichtigen Einnahmen aus Kapitalvermögen als auch steuerfreien Veräußerungsgewinnen im Zusammenhang stehen, kann nicht abgeleitet werden, dass auch Aufwendungen im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen aus Kapitalvermögen und steuerpflichtigen Veräußerungsgewinnen ausschließlic...