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Häusliches Arbeitszimmer eines Key Account Managers
Das häusliche Arbeitszimmer eines für Fachhandelspartner tätigen Key Account Managers mit reiner Beraterfunktion, dem kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, bildet – auch bei längerer Außendiensttätigkeit – den qualitativen Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit. Die Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG greift hier nicht ein. Die Frage des Mittelpunkts der Berufstätigkeit kann in gewissem Maße typisierend zu prüfen sein, wenn es für bestimmte Berufsgruppen plausibel erscheint, dass deren Tätigkeit im Außendienst notwendigerweise von hochwertigen Vor- und Nachbereitungen im Arbeitszimmer begleitet wird. Dies ist für die anspruchsvolle Tätigkeit eines Key Account Managers der Fall. Soweit nicht bestimmte Aufwendungen dem Arbeitszimmer oder einem anderen Teil des Hauses konkret zugeordnet werden...