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Lohnsteuer | Steuerfreiheit der Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz
Aufstockungsbeiträge nach dem Altersteilzeitgesetz (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a AltersteilzeitG) sind nach § 3 Nr. 28 EStG steuerfrei. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Altersteilzeitarbeitnehmer die persönlichen Voraussetzungen des § 2 AltersteilzeitG erfüllt ( NWB EAAAC-51887).