Bedarfsbewertung des Grundbesitzes;
Nachweis des niedrigen gemeinen Werts bei Grundstücken im Zustand der Bebauung (§ 149 BewG)
Gleich lautender Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder vom – BStBl 2004 I S. 1194 –
In den Fällen des § 149 BewG ist eine Öffnungsklausel zum Nachweis des niedrigen gemeinen Werts für die zu bewertende wirtschaftliche Einheit für Besteuerungszeitpunkte vor dem gesetzlich nicht vorgesehen.
Das Finanzministerium hat keine Bedenken, die Grundsätze des Bezugserlasses zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts in Erbbaurechtsfällen und in Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden auch bei der Feststellung des Grundbesitzwertes für Grundstücke im Zustand der Bebauung in allen noch offenen Fällen anzuwenden.
R 191 Abs. 2 S. 1 ErbStR 2003 und H 191 Abs. 2 ErbStH sind insoweit überholt.
FinMin Schleswig-Holstein v. - VI 353 - S 3014 b - 020
Fundstelle(n):
MAAAC-52596