Änderung des bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids bei nachträglicher Bescheinigung EU/EWR
Leitsatz
Die Anwendung von § 1 Abs. 3 EStG setzt auch voraus, dass die Höhe der ausländischen Einkünfte durch eine Bescheinigung der
ausländischen Steuerbehörde nachgewiesen wird.
Die Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde ist auch dann materielle Voraussetzung für die Veranlagung eines beschränkt
Steuerpflichtige als unbeschränkt steuerpflichtig, wenn der im Ausland ansässige Steuerpflichtige im Ansässigkeitsstaat keine
Einkünfte erzielt und die ausländische Steuerbehörde demzufolge lediglich eine sog. Nullbescheinigung ausstellen kann.
Der Wortlaut des § 1 Abs. 3 Satz 4 EStG schließt das Verlangen einer „Nullbescheinigung” nicht aus.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 126 Nr. 2 EFG 2007 S. 1442 Nr. 18 IWB-Kurznachricht Nr. 20/2007 S. 1066 EAAAC-52431
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