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FG München Beschluss v. - 6 V 1097/07 EFG 2007 S. 1392 Nr. 18

Gesetze: AO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, AO § 171 Abs. 10, AO § 182 Abs. 1 S. 1, AO § 140, EStG 1997 § 13, EStG 1997 § 15, EStG 1997 § 4 Abs. 1, KStG 1996 § 8 Abs. 2

Bindungswirkung der gesonderten und einheitlichen Feststellung bei Beteiligung an einer land- und forstwirtschaftlichen KG

Umqualifizierung der Einkunftsart auf Ebene des Gesellschafters

Leitsatz

Die auf Ebene der Gesellschafterin erforderliche Umqualifizierung gesondert und einheitlich festgestellter Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft in Einkünfte aus Gewerbebetrieb führt nicht dazu, dass die Bindungswirkung der Feststellung auch hinsichtlich der Höhe der Einkünfte entfällt, wenn die Umqualifizierung der Einkünfte nicht gleichzeitig zu einer anderen Art der Einkünfteermittlung führt. Im Streitfall waren sowohl die landwirtschaftlich tätige KG als auch die an ihr beteiligte GmbH nach Handelsrecht buchführungspflichtig und haben ihre Einkünfte durch Vermögensvergleich ermittelt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 1392 Nr. 18
RAAAC-52405

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