Zweijahresfrist für Antragsveranlagung durch Abgabe der Einkommensteuererklärung per Fax nicht gewahrt
Leitsatz
Durch die Übermittlung der unterschriebenen Einkommensteuererklärung per Telefax kann die Zweijahresfrist, innerhalb derer
nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG eine Einkommensteuerveranlagung beantragt werden muss, nicht gewahrt werden; nur der tatsächliche
Eingang der unterschriebenen amtlichen Erklärungsvordrucke beim Finanzamt kann das Formerfordernis der eigenhändigen Unterschrift
nach § 25 Abs. 3 Satz 4 EStG einer wirksamen Steuererklärung erfüllen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 1518 Nr. 19 AAAAC-52399
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.