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NWB Nr. 33 vom Seite 2841 Fach 3 Seite 14683

Steuersatzermäßigung für Personengesellschaften

Neue Aspekte für die Rechtsformwahl

Dr. Stefan Schultes-Schnitzlein und Christian Keese

Im Rahmen der Unternehmensteuerreform hat der Gesetzgeber erstmals eine besondere Niedrigbesteuerung für thesaurierte Gewinne von Personengesellschaften und Einzelunternehmen eingeführt. Die Höhe des Thesaurierungssteuersatzes von 28,25 % orientiert sich an der Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften. Durch die Vergleichbarkeit der Steuersätze soll das Gewicht steuerlicher Motive für die Rechtsformwahl reduziert werden. Im folgenden Beitrag werden verschiedene Aspekte der Neuregelung vorgestellt. Es wird untersucht, ob durch die Unternehmensteuerreform tatsächlich eine Angleichung der Besteuerung von Kapitalgesellschaft und Personenunternehmen herbeigeführt wird.

I. Thesaurierungsbegünstigung

Zu den Inhalten der Unternehmensteuerreform gehört ein günstiger Steuersatz für einbehaltene Gewinne („Thesaurierungssatz”) von Personengesellschaften und Einzelunternehmen (gemeinsam „Personenunternehmen”). Der Thesaurierungssatz beträgt 28,25 %, der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer für entnommene Gewinne im Jahr 2008 allgemein 45 %. § 32c EStG, der eine Entlastung von der Reichensteuer von 3 % fü...