Körperschaftsteuerlicher Verlustabzug nach § 8 Abs. 4 KStG;
Im (BStBl 2007 II S. 602) hat der BFH entschieden, dass der Verlust der wirtschaftlichen Identität gem. § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG einen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang zwischen der Übertragung der Gesellschaftsanteile und der Zuführung neuen Betriebsvermögens voraussetzt. Bei einem zeitlichen Zusammenhang bis zu einem Jahr bestünde die - durch den Steuerpflichtigen widerlegbare - Vermutung eines sachlichen Zusammenhanges.
Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden gilt zur allgemeinen Anwendung der Grundsätze des BFH-Urteils Folgendes:
Für die regelmäßige Annahme eines „zeitlichen und sachlichen Zusammenhangs„ ist eine Frist von einem Jahr zu kurz bemessen. Unter Aufhebung von Tz. 12 Satz 2 des (BStBl 1999 I S. 455) ist daher regelmäßig von einem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang auszugehen, wenn zwischen Anteilsübertragung und Betriebsvermögenszuführung nicht mehr als zwei Jahre vergangen sind. Auch bei Überschreiten des Zwei-Jahreszeitraumes kann ein Verlust der wirtschaftlichen Identität eintreten, wenn ein sachlicher Zusammenhang zwischen der Anteilsübertragung und der Zuführung neuen Betriebsvermögens anhand entsprechender Umstände dargelegt werden kann.
BMF v. - IV B 7
-S 2745/0
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n):
BStBl 2007 I Seite 624
EStB 2007 S. 371 Nr. 10
EStB 2007 S. 371 Nr. 10
KÖSDI 2007 S. 15694 Nr. 9
SJ 2007 S. 14 Nr. 18
StC 2007 S. 10 Nr. 9
WPg 2007 S. 750 Nr. 17
XAAAC-52066