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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 17 K 2300/04 E EFG 2007 S. 1001 Nr. 13

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1, EStG § 20, EStG § 23

Aufteilung von Werbungskosten (Vermögensverwaltungsgebühren) auf Einkünfte aus Kapitalvermögen und Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften

Leitsatz

  1. Stehen Kosten einer umfangreichen Vermögensverwaltung sowohl mit Erzielung von Einnahmen aus Kapitalvermögen als auch mit der Erzielung steuerpflichtiger Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften im wirtschaftlichen Zusammenhang, so sind die Ausgaben auf die Einkunftsarten entsprechend aufzuteilen.

  2. Der Aufteilungsschlüssel für Vermögensverwaltungsgebühren in der Verfügung der Oberfinanzdirektionen Rheinland und Münster vom (EStG-Kartei NRW § 20 EStG Fach 4 Nr. 801) ist sachgerecht.

  3. Aus der Rechtsprechung des BFH zu Aufwendungen, die sowohl mit steuerpflichtigen Einnahmen aus Kapitalvermögen als auch steuerfreien Veräußerungsgewinnen im Zusammenhang stehen, kann nicht abgeleitet werden, dass auch Aufwendungen im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen aus Kapitalvermögen und steuerpflichtigen Veräußerungsgewinnen ausschließlich der Einkunftsart des § 20 EStG zuzuordnen sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 333 Nr. 6
EFG 2007 S. 1001 Nr. 13
PAAAC-51892

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