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Niedersächsisches Finanzgericht Beschluss v. - 10 S 28/06 EFG 2007 S. 1892 Nr. 23

Gesetze: EStG § 31 Satz 3, EStG § 70 Abs. 2, AO § 370, AO § 378, ZPO § 114

Leichtfertig oder vorsätzlich unrechtmäßiger Bezug von Kindergeld

Leitsatz

  1. Bei Aufhebung oder Änderung der Kindergeldfestsetzung erfasst § 70 Abs. 2 EStG auch Änderungen, die nach Ergehen des ursprünglichen Bescheides eintreten.

  2. Allein eine pflichtwidrige Handlung begründet keinen bedingten Vorsatz.

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 1892 Nr. 23
AAAAC-51884

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