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FG Hessen 22.01.2007 1 K 1041/04, NWB direkt 32/2007 S. 10

Voraussetzungen einer mittelbaren Grundstücksschenkung

Eine mittelbare Grundstücksschenkung liegt nur dann vor, wenn der Schenker dem Bedachten den für den Kauf eines bestimmten Grundstücks vorgesehenen Geldbetrag vor dem Erwerb des Grundstücks – d. h. nachweislich vor Abschluss des Kaufvertrags – zusagt und ihm den Betrag vor Tilgung der Kaufpreisschuld zur Verfügung stellt.