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FG München 15.05.2007 9 V 619/07, NWB direkt 32/2007 S. 3

Nichterklärung einer BfA-Rente über Jahre hinweg als Steuerhinterziehung

Bei einer von einem Steuerberater vorbereiteten Steuererklärung ist der Steuerpflichtige verpflichtet, diese vor deren Abgabe an das Finanzamt daraufhin zu überprüfen, ob sie alle Angaben tatsächlicher Art vollständig und richtig enthält. Werden über Jahre hiweg von insgesamt vier Altersbezügen nur drei erklärt, muss – wenn der Steuerpflichtige die Erklärungen dennoch unterschrieben hat – eine zumindest bedingt vorsätzliche Steuerhinterziehung angenommen werden.