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Kein Auskunftsrecht der Steuerfahndung gegen Wertpapierhandels-AG
Der auf allgemeiner Erfahrung beruhende Hinweis auf Besteuerungsdefizite bei Veräußerung wesentlicher Beteiligungen ist keine ausreichende Grundlage für ein Auskunftsersuchen der Steuerfahndung an eine AG, sie solle Aktionärsverzeichnisse vorlegen; auch der Hinweis auf ein evt. strukturelles Vollzugsdefizit infolge der bei Aktienverkäufen fehlenden Anzeigepflicht genügt nicht. Für die Rechtmäßigkeit eines derartigen Auskunftsersuchens bedarf es vielmehr konkreter Darlegungen (z. B. spezifischer, institutsbezogener Erkenntnisse) zu Anhaltspunkten für mögliche Steuerverkürzungen der betroffenen Anteilsinhaber.