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Bilanzierung | Bewertung einer Sacheinlage in eine GmbH bei Überpari-Emission
Nach dem NWB GAAAC-51321 ist ein Wirtschaftsgut, das dem Vermögen einer GmbH im Rahmen einer Überpari-Emission als Sacheinlage zugeführt worden ist, in der Steuerbilanz der GmbH auch im Hinblick auf jenen Teilbetrag des Einbringungswerts, der über den Nennbetrag der Stammeinlageverpflichtung des Einlegenden hinausgeht und gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB in die Kapitalrücklage einzustellen ist, nach den für Tauschgeschäfte geltenden Regeln und nicht nach Maßgabe von § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG als Einlage zu bewerten. – Anmerkung: Sacheinlagen anlässlich der Gründung oder einer Kapitalerhöhung sind stets vollumfänglich entgeltliche Tauschgeschäfte (auch bei Einbringungen aus dem Privatvermögen in eine Mitunternehmerschaft, wie der Senat in der Urteilsbegründung hervorhebt). Auch soweit vereinbarungsgemäß der Gegenwert ...