Ermittlung des Hinzurechnungsbetrages bei Einbringung von Verbindlichkeiten aus einem Einzelunternehmen in das Sonderbetriebsvermögen
einer Personengesellschaft nach Tod des Inhabers
Leitsatz
Entnahmen von einzelnen Gesellschaftern einer Personengesellschaft im Sonderbetriebsbereich sind bei der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrages
i. S. des § 4 Abs. 4a EStG mit einzubeziehen.
Die Einbringung der Verbindlichkeiten (und des Geschäftsgrundstücks) eines Einzelunternehmens in das Sonderbetriebsvermögen
des Gesellschafters einer Personengesellschaft stellt indessen keine Entnahme i. S. des § 4 Abs. 4a EStG dar, wenn sie nicht
zu einer Ablösung des betrieblichen Zusammenhangs der Verbindlichkeiten zu dem fortbestehenden Einzelunternehmen führt.
Der Vorgang ist vergleichbar mit der Situation eines betrieblichen Strukturwandels oder des unentgeltlichen Übergangs eines
Betriebes.
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 1672 Nr. 21 ZAAAC-51196
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