Zurechnung von Verlusten bei Anteilsverkauf einer inländischen Personengesellschaft, die Inhaberin einer ausländischen Betriebsstätte
ist
Leitsatz
Veräußert ein Steuerpflichtiger seine Anteile an einer inländischen Personengesellschaft, die Inhaberin einer ausländischen
Betriebsstätte ist, dürfen im Rahmen des Feststellungsverfahrens gemäß § 180 AO keine Feststellungen zu den Voraussetzungen
der Nachversteuerungspflicht getroffen werden.
Im Feststellungsverfahren nach § 180 Abs. 5 Nr. 1 AO sind nur – für sämtliche Feststellungsbeteiligte übereinstimmend – Feststellungen
zum Vorliegen der Voraussetzungen des § 2a EStG und damit über die Qualifizierung der Verluste als solche im Sinne dieser
Vorschrift zu treffen.
Über die Frage der Hinzurechnung nach § 2a Abs. 4 EStG ist auf der Ebene der Einkommensteuerfestsetzung zu entscheiden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 565 Nr. 8 PAAAC-51195
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