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Schenkungsteuer; | freigebige Zuwendung bei Kapitalerhöhung einer GmbH (§ 7 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG)
Werden im Zuge einer Kapitalerhöhung einer GmbH Dritte zur Übernahme neuer Geschäftsanteile, deren gemeiner Wert die jeweils zu leistenden Einlagen übersteigt, zugelassen, ohne weitere Verpflichtungen eingehen zu müssen, sind sie mit der Eintragung im Handelsregister auf Kosten der Altgesellschafter bereichert. Die Bereicherung beruht auf einer Zuwendung der Altgesellschafter. Die Leistung der Einlagen stellt Erwerbsaufwand dar (nachträglich zur Veröffentlichung bestimmtes ). In diesem Zusammenhang setzt sich der Senat mit den Voraussetzungen eines beachtlichen Irrtums des Schenkers über die Freigebigkeit der Zuwendung auseinander.