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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 17 K 192/02 E EFG 2007 S. 1028 Nr. 13

Gesetze: FördG § 3 Satz 1, FördG § 4 Abs. 2, FördG § 4 Abs. 3, EStG § 7 Abs. 5

Abgrenzung zwischen Modernisierungsmaßnahmen und Neubau beim Altbau

Leitsatz

  1. Bleiben bei dem Umbau eines Ein- in ein Zweifamilienhaus die für die Nutzungsdauer wesentlichen Elemente in zumindest überwiegendem Umfang erhalten, so schließt dies die Annahme eines Neubaus aus.

  2. Allein der Umstand, dass durch den Umbau aus einem Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss durch erstmalige Schaffung eines Wohnraumabschlusses ein Zweifamilienhaus entstanden ist, schafft kein anderes Wirtschaftsgut.

  3. Eine solche, ggf. zu einem geringeren Abschreibungssatz führende Differenzierung entspricht für den Anwendungsbereich des FördG nicht dessen Sinn und Zweck, insbesondere die Altbausanierung zu fördern.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 1028 Nr. 13
BAAAC-51178

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