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FG Münster Urteil v. - 3 K 1261/06 Erb EFG 2007 S. 1455 Nr. 18

Gesetze: ErbStG § 13a

Erbschaftsteuer

Freibetrag nach § 13a ErbStG

Leitsatz

Die Steuervergünstigung nach § 13a ErbStG ist auf den Erwerb einzelner Wirtschaftsgüter sowie auf den Erwerb von Sonderbetriebsvermögen ohne gleichzeitigen Erwerb eines Gesellschaftsanteils nicht anwendbar.

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 1455 Nr. 18
EAAAC-51164

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