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FG Düsseldorf 23.03.2007 1 K 3285/06 E, BBK 15/2007 S. 4702

Entfernungspauschale für offensichtlich verkehrsgünstigere Umwegstrecke

Die Beurteilung einer anderen als der kürzesten Straßenverbindung als offensichtlich verkehrsgünstiger i. S. von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 4 EStG hängt nach dem nicht allein von der Zeitdifferenz ab; erspart der Berufspendler täglich 31 Minuten, kann die Entfernungspauschale für die Umwegstrecke zugrunde gelegt werden, wenn die Benutzung dieser Straßenverbindung den städtebaulichen Zielen der Vermeidung innerstädtischer Verkehrsstauungen und Umweltbelastungen entspricht.