Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Das Zweite Mittelstands-Entlastungsgesetz
Ein Überblick über die Neuregelungen zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
Unnötige Bürokratie und Überregulierung behindern unternehmerisches Engagement und wirtschaftliche Dynamik; sie schränken insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Existenzgründern die Leistungsfähigkeit ein. Mit dem Ersten Mittelstands-Entlastungsgesetz (v. , BGBl 2006 I S. 1970 ff.) wurden bereits im letzten Jahr eine Reihe von Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie und zur Beseitigung bestehender Hemmnisse auf den Weg gebracht. Mit dem Zweiten Mittelstands-Entlastungsgesetz setzt der Gesetzgeber den eingeleiteten Entbürokratisierungs- und Deregulierungsprozess zugunsten der mittelständischen Wirtschaft konsequent fort. Das Gesetz enthält insgesamt 17 Deregulierungsmaßnahmen auf verschiedenen Rechtsgebieten, die nicht nur in den öffentlichen Verwaltungen kostenreduzierend wirken sollen, sondern durch Vereinfachung oder gar Abschaffung von Informations- und Erlaubnispflichten der Unternehmen für diese eine Bürokratiekostenentlastung von rund 58,8 Mio € und für die Verwaltung in Höhe von 5 Mio € beinhalten (s. NWB Beratung aktuell 6/2007). Der Beitrag vermittelt einen Überblick über den wesentlichen Inhalt des Zweiten Mittelstands-Entlastungsgesetzes, dem d...