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Vordruck nach § 22 Nr. 5 Satz 5 EStG
Das BMF hat das Vordruckmuster für die Mitteilung nach § 22 Nr. 5 Satz 5 EStG (Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung) bekannt gemacht. Das Vordruckmuster ist ab dem Kalenderjahr 2007 anzuwenden.