Ist bei Arbeitnehmern mit einer entsprechenden Behinderung i.S. des § 9 Abs. 2 Satz 3 EStG für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die Kombination des Ansatzes der Entfernungspauschale für das auf einer Teilstrecke genutzte öffentliche Verkehrsmittel mit dem Ansatz der tatsächlichen Kosten für die Nutzung des eigenen PKW auf der anderen Teilstrecke möglich oder wird nach dem Wortlaut des Gesetzes diesen Arbeitnehmern lediglich die Wahlmöglichkeit eingeräumt, entweder insgesamt die Entfernungspauschale oder die tatsächlichen Kosten anzusetzen? (Vgl. a. , BStBl. II 2005, 712)
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