BFH - VII R 12/07 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: StBerG § 55 Abs 2, StBerG § 53, GG Art 12
Rechtsfrage
Widerruf der Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft wegen Weiterführung des Namens des ausgeschiedenen Gesellschafters, weil durch dessen Widerruf der Bestellung als Steuerberater (wegen Vermögensverfalls) das Ansehen des Berufes gefährdet sei.
Liegt durch die Beibehaltung des Namens keine Irreführung über die berufliche Tätigkeit des in der Steuerberatungsgesellschaft weiterhin tätigen Namensgebers vor, weil dieser als vereidigter Buchprüfer zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen befugt ist?
(§ 56 Abs. 2 BOStB)
Anerkennung; Bezeichnung; Steuerberatungsgesellschaft; Widerruf
Fundstelle(n):
VAAAC-50720