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BFH  - IV R 10/07 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 15a Abs 1, EStG § 15a Abs 4

Rechtsfrage

Sind bei einem atypisch stillen Gesellschafter Einlagen, die zum Ausgleich eines negativen Kapitalkontos geleistet und im Wirtschaftsjahr der Einlage nicht durch ausgleichsfähige Verluste verbraucht werden, als Korrekturposten anzusetzen, mit der Folge, dass Verluste späterer Wirtschaftsjahre auch dann als ausgleichsfähig zu qualifizieren sind, wenn hierdurch (erneut) ein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich erhöht?

Atypisch stille Gesellschaft; Einlage; Kapitalkonto; Verlustausgleich; Verrechenbarer Verlust

Fundstelle(n):
AAAAC-50698

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