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BFH  - II R 22/07 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: ErbStG § 14 Abs 1 S 2, ErbStG § 14 Abs 1 S 3, ErbStG § 25 Abs 1

Rechtsfrage

Ist bei der Berechnung der Erbschaftsteuer für einen späteren Erwerb, der mit einem mit einer nicht abziehbaren Belastung beschwerten Vorerwerb zusammenzurechnen ist, die nach § 14 Abs. 1 Satz 2 und 3 ErbStG abziehbare Steuer in Höhe der sofort zu entrichtenden Steuer zuzüglich des Ablösebetrages nach § 25 Abs. 1 Satz 3 ErbStG oder in Höhe der sofort zu entrichtenden Steuer zuzüglich des zinslos gestundeten Teilbetrags abziehbar (vgl. )?

Anrechnung; Erbschaftsteuer; Früherer Erwerb; Letzter Erwerb; Nicht abziehbare Belastung; Steuerberechnung

Fundstelle(n):
RAAAC-50688

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