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BFH  - III R 17/07 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2a, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2c, EStG § 63 Abs 1 Nr 1, SGB 3 § 309, SGB 3 § 38

Rechtsfrage

Kindergeld für die Tochter, die in der Zeit vom Februar 2003 bis August 2003 einer praktikumsähnlichen Tätigkeit als Friseurgehilfin/Shampooneuse (32 Wochenstunden; 510,-- ? mtl.) nachging um sich auf die zugesagte Berufsausbildung als Friseurin vorzubereiten; sich im September arbeitslos gemeldet hat, aber dann ihr Bewerberangebot --u.a. evt. wegen Krankheit-- nicht mehr erneuerte. Strittig ist der Erhalt des Einladungsschreibens zum Beratungsgespräch und die Wertung von Aktenvermerken der Familienkasse durch das FG.

Ausbildung; Geringfügige Beschäftigung; Kindergeld; Praktikum; Zugang

Fundstelle(n):
OAAAC-50676

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