Besteuerung der Ärzte, Zahnärzte und sonstiger Heilberufe
6. Aufl. 2007
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Kapitel XIII: Checklisten und Musterverträge
1. Checkliste für die Angehörigen bei Ableben des Praxisinhabers
2251 Ungern spricht der Mensch vom eigenen Tod. Für die Angehörigen ist das Leid mit einer Vielzahl existenzieller Fragen verbunden. Eine Checkliste – von Lang/Schade/Lautenschläger entwickelt – soll den Angehörigen die Praxisübergabe erleichtern. Der Beitrag eines jeden sollte sein, dass zu Lebzeiten des Arztes schon Listen über Versicherungen, Kreditinstitute, berufliche Institutionen, Wertpapiere, Kontennummern, Daueraufträge, Adressen, Schulden usw. erstellt werden.
An folgende Institutionen ist der Tod des Praxisinhabers durch amtlich beglaubigte Todesbescheinigung zu melden:
a) Versicherungsgesellschaften
Rentenversicherung (falls Anspruch besteht)
Krankenversicherung (evtl. auch wegen Sterbegeld und Pflegeversicherung)
Lebensversicherungen, Sterbekassen
Bausparkassen
Unfallversicherung
Haftpflichtversicherung
Praxisversicherungen
b) Kreditinstitute
Banken, Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken, Hypothekenbanken
c) Öffentliche Stellen
Amtsgericht (Erbschein)
Finanzamt
Kirche
d) Berufliche Institutionen
Ärzteversorgungswerk/Zahnärzteversorgungswerk
Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung
Verwaltung...