Organisatorische Eingliederung durch Personalunion in der Geschäftsführung und Haftung für Umsatzsteuerschuld
Leitsatz
Eine organisatorische Eingliederung liegt vor, wenn die Geschäftsführung von Organträger und Organgesellschaft durch dieselbe
Person ausgeführt wird (Personalunion) wobei es genügt, dass nur einzelne Geschäftsführer des Organträgers Geschäftsführer
der Organgesellschaft sind.
Bei einer organisatorischen Eingliederung durch Personalunion ist nicht darauf abzustellen ob und inwieweit der Geschäftsführer
sein Amt in der Organgesellschaft tatsächlich auch ausübt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): QAAAC-50538
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