Kein Vorsteuerabzug bei Bruchteilsgemeinschaft, wenn zwar die Gemeinschaft selbst Unternehmerin ist, die individuellen Angehörigen
aber keine Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sind
Leitsatz
Die einzelnen Gesellschafter einer Bruchteilsgemeinschaft können die der Bruchteilsgemeinschaft in Rechnung gestellten Umsatzsteuern
als Vorsteuer abziehen, wenn nicht die Gemeinschaft selbst, sondern nur die einzelnen Gesellschafter Unternehmer im Sinne
des Gesetzes sind.
Artikel 17 Abs. 2a der 6. EG-Richtlinie über den Vorsteuerabzug steht nicht in allen Punkten mit dem Ziel der Steuerneutralität
im Einklang. Sie verlangt ebenso wie § 15 Abs. 1 UStG, dass die vorsteuerbelastete Eingangsleistung für das Unternehmen der
Person ausgeführt wird, die den Vorsteuerabzug geltend macht.
Eine unternehmerisch tätige Gesellschaft ist nicht zum Vorsteuerabzug für Eingangsleistungen berechtigt, die an ihren bzw.
ihre Gesellschafter ausgeführt werden.
Fundstelle(n): WAAAC-50536
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.