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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 322/05

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c, UStG § 15 Abs. 1a Nr. 1, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4, Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 2, Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 6

Eigenverbrauchsbesteuerung bei Aufwendungen für den Betrieb einer Segelbootvercharterung

Leitsatz

  1. Eigenverbrauch i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c UStG liegt vor, wenn ein Unternehmer Aufwendungen tätigt, die unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Nrn. 1 bis 7 EStG fallen.

  2. Das Betriebsausgabenabzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG erfasst ausdrücklich „Aufwendungen für …Segelyachten”.

  3. Die Einschränkung in § 4 Abs. 5 Satz 2 EStG, nach der das Abzugsverbot nicht gilt, soweit die in den Nrn. 2 bis 4 bezeichneten Zwecke Gegenstand einer mit Gewinnabsicht ausgeübten Betätigung sind, ist nicht einschlägig, wenn die Yachtvercharterung nicht mit Überschusserzielungsabsicht betrieben wird.

  4. Die Festsetzung des Eigenverbrauchs verstößt nicht gegen Gemeinschaftsrecht.

Fundstelle(n):
IAAAC-50532

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