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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - II 174/2004

Gesetze: UStG § 2 Abs. 3, KStG § 4 Abs. 1

Beschaffung von Trinkwasser durch einen Wasserbeschaffungsverband gegen Entgelt als umsatzsteuerlicher Leistungsaustausch

Leitsatz

Die Beschaffung von Trinkwasser durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts zur Weitergabe an Mitgliedsverbände ohne Leitungskontakt zum Endverbraucher gegen Entgelt ist ein umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch.

Zur Unternehmereigenschaft eines Wasserbeschaffungsverbandes.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 1518 Nr. 23
HAAAC-50528

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