1. Entsprechend der Rechtsprechung
des Bundesverfassungsgerichts zur Beschlagnahme im Rahmen von Durchsuchungen
bei Banken ist der Finanzrechtsweg eröffnet, wenn sich ein Rechtsanwalt
gegen die Beschlagnahme von Mandantenakten wehren will, weil er deren
steuerliche Auswertung zum Nachteil seiner Mandanten verhindern will.
2. Der Erlass einer einstweiligen
Anordnung zur Aufhebung der Beschlagnahme von Mandantenakten setzt voraus, dass
glaubhaft gemacht wird, dass sowohl der Grundsatz der
Verhältnismüßigkeit verletzt wurde als auch die
Verfahrensgestaltung unangemessen im Sinne einer übermäßigen
Datenerhebung war.
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