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SteuerStud Nr. 8 vom Seite 407

Fall Walburga und Alfred Schmuck

Aufgabe aus der Einkommensteuer

von Dipl.-Finanzwirt (FH) Alfred Stelzl, Altötting

I. Sachverhalt

Aus der von Alfred Schmuck (A. S.) und Walburga Schmuck (W. S.) eingereichten Einkommensteuererklärung 2006, den Steuerakten und den von ihnen erteilten Auskünften ergibt sich folgender Sachverhalt:

A. Persönliche Verhältnisse
1. A. S. (geb. ) und W. S. (geb. ) sind seit verheiratet. Sie leben in einem ihnen gehörenden Einfamilienhaus in Mühldorf, Katharinenplatz 16.

2. Aus der Ehe ist die Tochter Katharina (K. S.), geb. , hervorgegangen. K.S. begann nach dem erfolgreichen Abschluss der Realschule im Jahr 2003 eine Lehre als Schneiderin, weil sie gerne Modedesignerin werden will. Die Ausbildung wurde am 31. 7.2006 nach Ablegung der Gesellenprüfung erfolgreich abgeschlossen. Aus der Lohnsteuerbescheinigung für die Zeit vom 1. 1. bis von Katharina ergibt sich insoweit Folgendes: S. 408


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Bruttoarbeitslohn
7 000 €
einbehalten: Lohnsteuer
90 €
Solidaritätszuschlag
0 €
Kirchensteuer
7,21 €
Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Sozialversicherung
1 505 €

Die Lehrstelle befand sich in Traunstein. Den Weg dorthin (Entfernung 50 km) legte K.S. regelmäßig mit der Bahn zurück. Sie fuhr jeweils nur dreimal pro Woche (insgesamt 77...