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Umsatzsteuer | Steuerbefreiung von ausbildungsbegleitenden sozialpädagogischen Leistungen
Erbringt eine berufsbildende Einrichtung i. S. des § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG 1991/1993 zusätzlich zu den unmittelbaren der Ausbildung dienenden Leistungen ausbildungsbegleitende sozialpädagogische Leistungen, die nicht selbst die Voraussetzungen des § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG 1991/1993 erfüllen, sind diese unter den Voraussetzungen des Art. 13 Teil A Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG nach Art. 13 Teilart Abs. 1 Buchst. i der Richtlinie 77/388/EWG steuerbefreit (Bezug: § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG 1991/1993; Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i und Abs. 2 Richtlinie 77/388/EWG).
Praxishinweise: Die Entscheidung zeigt (wieder einmal), dass das UStG die Richtlinie 77/388/EWG immer noch nicht voll S. 558ständig umgesetzt hat. Fehlt es an einer solchen Umsetzung, können sich die Stpfl. unmittelbar auf die in der Richtlinie geregelte Steuerbefreiung berufen.