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Einkommen-/Lohnsteuer | Aufwendungen für Bewirtung und Werbegeschenke als Werbungskosten
Bei der Würdigung, ob Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Bewirtung und Werbegeschenke beruflich veranlasst sind, kann eine variable, vom Erfolg seiner Arbeit abhängige Entlohnung ein gewichtiges Indiz darstellen. Liegt indessen eine derartige Entlohnung nicht vor, so verlieren Aufwendungen nicht ohne Weiteres ihren beruflichen Charakter; der S. 557Erwerbsbezug kann sich auch aus anderen Umständen ergeben (Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 5, § 12 Nr. 1 EStG).
Praxishinweise: Die berufliche Veranlassung von Werbungskosten erfordert nicht zwingend, dass sich der Aufwand auf die Höhe des Arbeitslohns auswirkt. Die Erzielung umsatz- bzw. erfolgsabhängiger Einnahmen kann ein gewichtiges Indiz für bestimmte Aufwendungen (z. B. Bewirtungskosten, Werbegeschenke) sein, aber auch bei Nichtv...