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Erbschaftsbesteuerung bei Übertragung von Unternehmensvermögen in Ungarn
Das ungarische Erbschaftsteuerrecht ist in vielen Einzelgesetzen geregelt, die im sog. „Gebührengesetz“ aus dem Jahr 1990 zusammengefasst sind. Bei erbfallbedingter Übertragung von Unternehmensvermögen fällt insbesondere auf, dass Anteile an Personengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu 100 % steuerbefreit sind, während Einzelunternehmen und Anteile an Aktiengesellschaften grundsätzlich der Besteuerung unterworfen sind. Bis 2003 war die Übertragung von Anteilen an Aktiengesellschaften ebenfalls steuerfrei. Der Wegfall der Steuerbefreiung wurde damit begründet, dass große Wirtschaftsgesellschaften werthaltiges Vermögen generieren und daher seit 2004 auch „zur Kasse“ gebeten werden. Nachfolgend wird die Erbschaftsbesteuerung insbesondere bei Übertragung von gewerblichen/freiberuflichen und inländischen Unternehmensvermögen – ohne Immobilien – auf natürliche Personen näher beleuchtet.
I. Grundlagen
1. Steuerpflicht
Die erbfallbedingte Übertragung von inländischem (in Ungarn belegenen) Unternehmensvermögen unterliegt grundsätzlich und ohne Ausnahme der Erbschaftsteuer (§ 2 Abs. 1 Satz 1 S. 776GebG). Der Erbe von ausländisc...