Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Funktionsweise und Zweifelsfragen der neuen Zinsschranke 2008
(§ 4h EStG; § 8a KStG n. F.)
Das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 hat als Ersatz für die bisherige Regelung zur Verhinderung einer unangemessenen Gesellschafterfremdfinanzierung (§ 8a KStG a. F.) eine neue gewinnabhängige Zinsabzugsbeschränkung (§ 4h EStG „Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen (Zinsschranke)” i. V. mit § 8a KStG n. F. „Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen bei Körperschaften (Zinsschranke)”) eingeführt, die einer übermäßigen Aushöhlung des inländischen Steuersubstrats durch grenzüberschreitende Finanzierungsgestaltungen entgegen wirken soll. Das Bundesfinanzministerium erwartet, dass die Zinsschranke mittelfristig zu jährlichen Steuermehreinnahmen i. H. von ca. 1,5 Mrd € führt (vgl. BR-Drucks. 16/4841 v. , S. 42), so dass sie eine wesentliche Gegenfinanzierungsmaßnahme zur Senkung des Körperschaftsteuersatzes und zur Einführung eines ermäßigten Einkommensteuersatzes für einbehaltene Gewinne von Personenunternehmungen darstellt.
Insbesondere international tätige Konzerne sollen künftig daran gehindert werden, weiterhin einen überproportionalen Anteil ihrer weltweiten Fremdfinanzierungsaufwendungen in Deutschland geltend machen zu können. Die neuen Vorschriften besch...