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FG Hessen 02.03.2007 6 V 3503/06, NWB direkt 30/2007 S. 10

Weiterverkauf von Eintrittskarten für geschlossene Veranstaltungen

Der Weiterverkauf von Eintrittskarten für geschlossene Vorstellungen einer Oper an andere Reiseveranstalter ist nicht von der Umsatzsteuer befreit.