Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichen Wertpapierhandel
Leitsatz
1) Der An- und Verkauf von Wertpapieren überschreitet nur in besonderen Fällen die Grenze der privaten Vermögensverwaltung
zur gewerblichen Tätigkeit, nämlich dann, wenn sich der Steuerpflichtige nach dem Gesamtbild der Verhältnisse "wie ein Händler"
verhalten hat.
2) Verwaltet ein Steuerpflichtiger, der sich als Gymnasiallehrer autodidaktisch Kenntnisse im Bank- und Börsenwesen verschafft
hat, überwiegend eigenes Vermögen, das er mit von seiner Mutter überlassenen Mitteln vermischt und auf unter eigenen Namen
geführten Bankkonten und Depots verwahrt, ohne dass er über ein Mindestmaß an kaufmännischer Organisation verfügt, überschreitet
er die Grenze zum gewerblichen Wertpapierhandel auch dann (noch) nicht, wenn er die alleinige Entscheidungskompetenz über
die Anlage der ihm von seiner Mutter überlassenen Mittel verfügt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 13 Nr. 1 EFG 2007 S. 1159 Nr. 15 EStB 2008 S. 27 Nr. 1 AAAAC-49921
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