Widerruf der Bestellung als Steuerberaterin wegen Vermögensverfall
Leitsatz
1. Die durch die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis begründete Vermutung des Vermögensverfalls ist nur widerlegbar, wenn
der betreffende Steuerberater nachweist, dass der Vermögensverfall die Interessen seiner Auftraggeber nicht gefährdet. Allein
das Behaupten, über fremdes Vermögen nicht verfügen zu können, stellt keinen geeigneten Nachweis dar.
2. Ein nicht jederzeit pünktliches Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen in der Vergangenheit sowie das zeitweilige Nichtentrichten
der Beiträge für die Berufs-Haftpflichtversicherung rechtfertigen die Einschätzung, dass die Steuerberaterin bei fortdauernden
wirtschaftlichen Schwierigkeiten sich zukünftig ihren Mandanten gegenüber pflichtwidrig verhalten könnte.
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 1373 Nr. 17 WAAAC-49905
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