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Geldwerter Vorteil bei Arbeitgeberdarlehen
Die Berechnung des geldwerten Vorteils bei einem Arbeitgeberdarlehen nach § 8 Abs. 2 EStG kann sich nach den Effektivzinssätzen richten, die die Deutsche Bundesbank veröffentlicht. Dies sieht das vor, mit dem die Finanzverwaltung die BFH-Entscheidung vom umsetzt (vgl. NWB DAAAB-97493).
Ein geldwerter Vorteil liegt nach Auffassung des BFH nicht vor, wenn der Arbeitgeber das Darlehen an seinen Arbeitnehmer zu einem marktüblichen Zinssatz gewährt. Nach R 31 Abs. 11 LStR 2005 unterstellte die Finanzverwaltung aber immer dann einen geldwerten Vorteil, wenn der Darlehenszinssatz 5 % unterschritt – unabhängig davon, ob der Zinssatz marktüblich war oder nicht. Nach dem BMF-Schreiben ist bei der Berechnung des geldwerten Vorteils zu unterscheiden:
Bewertung nach § 8 Abs. 2 EStG, z. B. wenn der...