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FG Mecklenburg-Vorpommern 26.03.2007 2 V 126/06, NWB direkt 29/2007 S. 10

Umsatzsteuerbefreiung für selbstständige Familienpflegerin

Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass die nach § 4 UStG nicht steuerbefreiten Leistungen einer freiberuflichen Familienpflegerin mit 10 bis 13 Arbeitnehmern unmittelbar nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g, h und i der 6. EG-Richtlinie (zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern vom ) steuerbefreit sind, wenn die Familienpflegerin in Abstimmung mit dem Jugendamt als dem für die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zuständigen Leistungsträger u. a. – Leistungen im Rahmen der Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen (§ 20 SGB VIII) sowie Leistungen der sozialpädagogischen Familienhilfe (§§ 27, 31 SGB VIII) erbringt,

  • Umsätze aus der vollzeitigen Unterhaltung und Betreuung einer therapeutischen Wohngemeinschaft (Heimerziehung, § 34 SGB VIII) sowie aus stundenweiser Betreuung Jugendlicher...