Eine Tat ist iSd § 7 Nr. 1b StraBEG zwar noch nicht alleine durch die Erstellung einer Kontrollmitteilung durch Bedienstete
eines anderen Finanzamtes oder deren bloßen Eingang bei dem zuständigen Veranlagungsfinanzamt entdeckt. Sie ist es jedoch
dann, wenn der Veranlagungsbeamte durch einen Vergleich der mitgeteilten mit den bisher erklärten Umsätzen feststellt, dass
die in der Kontrollmitteilung dargestellten Umsätze darin offensichtlich nicht enthalten sein können
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): AO-StB 2007 S. 288 Nr. 11 DStRE 2007 S. 1582 Nr. 24 DStZ 2008 S. 220 Nr. 7 EFG 2007 S. 1312 Nr. 17 NWB-Eilnachricht Nr. 24/2008 S. 2258 HAAAC-49492
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