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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 K 1794/03 EFG 2007 S. 1334 Nr. 17

Gesetze: EStG § 33, EStG § 33b

Zur Aufteilung des Pflege-Pauschbetrages nach § 33b Abs. 6 EStG

Leitsatz

Der Pflegepauschbetrag ist nur insoweit nach der Zahl der Pflegepersonen aufzuteilen, als mehrere Steuerpflichtige den Pflegebedürftigen im jeweiligen Veranlagungszeitraum tatsächlich pflegen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 1317 Nr. 20
EFG 2007 S. 1334 Nr. 17
XAAAC-49491

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