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Steuerberatungskosten: Neuer Streit zu erwarten
Der Sonderausgabenabzug von Steuerberatungskosten wurde mit Wirkung ab dem VZ 2006 gestrichen. Der Deutsche Steuerberaterverband will in Musterverfahren diese Streichung einer gerichtlichen Überprüfung zuführen. Die Kompliziertheit des Steuerrechts führe danach dazu, dass Steuerberatungskosten als zwangsläufiger Aufwand anzusehen sind und die Leistungsfähigkeit des Stpfl. gemindert wird. Gegenwärtig sind bei den Finanzgerichten keine Verfahren anhängig; hiermit ist aber in Kürze zu rechnen.