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Anbau als selbständiges Wirtschaftsgut
(1) Ob ein Anbau ein gegenüber dem bestehenden Gebäude selbständiges Wirtschaftsgut darstellt, ist – vom Nutzungs- und Funktionszusammenhang abgesehen – nach bautechnischen Kriterien zu beurteilen. Entscheidend hierfür sind die statische Standfestigkeit der Gebäudeteile und die dazu getroffenen Baumaßnahmen wie z. B. eigene tragende Mau-ern und eigene Fundamente. (2) Ein Anbau, der keine eigene Standfestigkeit besitzt, ist kein selbständiges Wirtschaftsgut. Auf die Höhe der Bauaufwendungen, die erforderlich sind, um im Fall der Trennung den Gebäudeteil (Anbau) standfest zu machen, kommt es nicht an.
Praxishinweise: Zulagenbegünstigt ist die Herstellung eines neuen Gebäudes. Ein Neubau liegt vor, wenn nach den ertragsteuerlichen Grundsätzen die Voraussetzungen für...