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BMF 13.06.2007 IV C 5 - S 2334/07/0009, StuB 13/2007 S. 517

Einkommen-/Lohnsteuer | Geldwerter Vorteil bei Arbeitgeberdarlehen

Der (BStBl II S. 781 = Kurzinfo StuB 2006 S. 723) entschieden, dass der Arbeitnehmer keinen lohnsteuerlich zu erfassenden Vorteil erlangt, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Darlehen zu einem marktüblichen Zinssatz gewährt. Nach Auffassung des BFH lässt sich mit der Richtlinienregelung in R 31 Abs. 8 Satz 3 LStR 1999 (entspricht R 31 Abs. 11 Satz 3 LStR 2005) kein steuerbarer Vorteil begründen und ist die Richtlinienregelung keine Festsetzung von Durchschnittswerten i. S. des § 8 Abs. 2 Satz 8 EStG.

Nach einer Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils bei Arbeitgeberdarlehen Folgendes:

Bei Arbeitgeberdarlehen bemisst sich der geldwerte Vorteil nach dem Unterschiedsbetrag zwischen dem marktüblichen Zins und dem Zins, den der Arbeitnehmer im konkreten Ein...